EINE STADT – GEMEINSAM!

Herzlich Willkommen in Sigmaringen!

Sei solidarisch, sei regional // #gemeinsamsindwirstark

Auch in Krisenzeiten zeigt sich wie solidarisch Sigmaringen sein kann. Sigmaringen, seine Einzelhändler, Handwerker, Dienstleister und Wirte sind weiterhin für Sie da und haben Ihre Geschäfte – unter den aktuellen Schutz- und Hygieneverordnungen geöffnet. Für fast alle sind die fatalen Folgen der Corona-Pandemie nicht abschätzbar und wir wollen dass unsere Betriebe erhalten bleiben.
Wir wollen helfen und hier auch weiterhin eine schnelle und aktualisierte Plattform bieten, wer wie geöffnet hat, welche Angebote es gibt, welche telefonischen oder Online-Bestellungen möglich sind. Außerdem gibt es hier wertvolle Infos zur Pandemie oder Infos für Betriebe, private Initiativen für Hilfsbedürftige und viele weitere nützliche Informationen.


AKTUELLE MELDUNG 21.12.2021:
Die Infektionslage spitzt sich europaweit weiter zu. Durch die Ausweitung der OMIKRON-VARIANTE wird eine Erst / Zweitimpfung und eine BOOSTER-IMPFUNG dringend empfohlen. Hier ein Link zum Impfangebot in Sigmaringen


Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln. Sobald diese bekannt sind finden Sie diese auch hier wie gewohnt.

Änderungen zum 4. Dezember 2021
Baden-Württemberg wird in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Ländern ab dem 4. Dezember 2021 die 2G und 2G+ Regelungen ausweiten. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste sind ab dem 4. Dezember 2021 nicht mehr erlaubt. Bei Veranstaltungen, unter anderem im Sport und Kulturbereich, ist dann nur noch eine Auslastung von 50 Prozent, aber nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer, erlaubt.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:

Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind insgesamt nicht mehr als 750 Besucherinnen und Besucher zugelassen.
Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Übersicht des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF) und im FAQ unter „Was gilt für Einzelhandel, Dienstleistungen und Handwerk?“.
In der Gastronomie gilt 2G+.
Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.
Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.

Sollte die Auslastung der Intensivbetten wieder unter den Schwellenwert von 450 sinken und die Hospitalisierungsinzidenz unter 6 liegen, gelten wieder die Regelungen der Alarmstufe.

HIER EINE AKTUELLE ÜBERSICHT:
> Alles einfach auf einen Blick

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FINANZHILFEN FÜR UNTERNEHMEN
Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, Solo-Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfen. Die Unterstützung soll auch für den Zeitraum der temporären Schließungen über den Juni hinaus fortgeführt werden.

INFORMATIONEN & ÜBERSICHT FÜR UNTERNEHMEN
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-novemberhilfen-1805628

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Wir bitten Sie alle, sich an die Maßnahmen zu halten und aufeinander aufzupassen. Bleiben Sie uns treu, bleiben Sie vor allem gesund und passen Sie gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf!

Das Team der Seite SIGMARINGEN ERLEBEN wünscht Ihnen weiterhin alles Gute und bittet Sie Ihre Einkäufe oder Essensbestellungen, sofern möglich, lokal in Ihrer Stadt zu tätigen. Vielen herzlichen Dank!

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MEDIZINISCHE VERSORGUNG

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Ärzte, Mediziner und Apotheker, wichtige Kontakte und mehr…

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AKTIVE BETRIEBE

Einige Sigmaringer Betriebe sind weiter für Sie da – haben geöffnet, andere liefern aus. Hier eine Übersicht…

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UNTERNEHMEN & BETRIEBE

Wichtige Informationen für Unternehmen im Landkreis Sigmaringen, Förderungen, Hilfen, Kurzarbeitergeld uvm.

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SOZIALE DIENSTE & KIRCHEN

Hilfsbedürftige Menschen finden hier wichtige Ansprechpartner, Institutionen, Einrichtungen und religiöse Gemeinschaften

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PRIVATE INITIATIVEN

Die Menschen in Sigmaringen sind solidarisch, bieten Einkaufshilfen an, gehen mit Ihrem Hund spazieren uvm. – machen Sie mit

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SONSTIGE INFORMATIONEN

Hier finden Sie weitere nützliche Infos, wichtige aktuelle Meldungen, Kontakt zu Vereinen, Medien und vieles weitere…

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